Vermessen: Wie die Schweiz Asylsuchende älter macht

Asylsuchende, Altersbestimmung Bild: Thomas Mann

«Ich bin 15 Jahre alt», sagt der junge Mann dem Beamten im Basler Empfangszentrum für Asylsuchende. Im Barackenbau am Rande der Stadt ist die Reise des Jungen – nennen wir ihn Farid S. – nach vier Wochen zu einem vorläufigen Ende genommen. Zuvor hat der im Iran aufgewachsene Afghane die türkischen Berge und das Mittelmeer überquert, immer weiter westwärts zu seinem Onkel in der Schweiz.

 

Doch der Beamte hinter seinem breiten Schreibtisch zweifelt an den Altersangaben des jungen Mannes – weil Farid S. keinen Ausweis vorlegen kann und weil er «widersprüchliche Angaben zu seinem Alter macht». So steht es im Bericht des Staatssekretariats für Migration. Also tut der Beamte das, was er in solchen Fällen meistens tut, und schickt den Asylsuchenden zum Arzt.

 

Gemeinsam mit sechs weiteren Jugendlichen steigt Farid S. in einen Kleinbus. Ein Mitarbeiter fährt sie zu einer Basler Arztpraxis. Dort muss einer nach dem anderen die linke Hand unter den Röntgenapparat halten, dann dürfen sie wieder gehen. Später an diesem Tag hängt der Arzt das Röntgenbild von Farid S. vor seinen Leuchtkasten.

 

Er betrachtet die Hand, schaut sich die Knochen an, vergleicht immer wieder mit Abbildungen aus einem Fachbuch. Und fällt eine folgenschwere Diagnose: Das Knochenwachstum ist abgeschlossen, der Untersuchte gemäss den Vergleichsbildern volljährig. Er teilt seinen Befund dem Beamten mit, dieser passt das Geburtsdatum im Zentralen Migrationsinformationssystem an.

Alter 18, geboren am 1. Januar 1997 in Afghanistan. Innerhalb nur einer Woche ist Farid S. um drei Jahre gealtert.

Für minderjährige Asylsuchende ist das Alter von besonders grosser Bedeutung. Wer ohne Begleitung seiner Eltern in die Schweiz kommt, hat Anrecht auf eine gesonderte Unterbringung, auf einen Beistand, je nach Alter auf Schulunterricht. Ist er bereits in einem Drittstaat registriert, darf er zudem nicht in jedem Fall alleine dorthin zurückgeschickt werden. Mehr Volljährige bedeuten für den Bund somit weniger Kosten und weniger Flüchtlinge mit Anspruch auf Asyl. Um das Alter von Aslysuchenden zu bestimmen, stützt sich der Bund seit vielen Jahren auf die sogenannte Handknochenanalyse.
Seit langem umstritten
Die Grundlage der Methode stammt aus dem Anfang des vergangenen Jahrhunderts: In den Dreissigerjahren untersuchten zwei Ärzte die Handknochen von Kindern nordeuropäischer Abstammung und hielten ihre Beobachtungen in einem Buch fest, dem «Atlas of Skeletal Development of Hand and Wrist». Lange Zeit ein Standardwerk, ist die darin beschriebene Methode unter heutigen Ärzten stark umstritten. Die zentrale Kritik klingt einleuchtend und simpel: Abhängig von Gesundheit, Ernährung und Abstammung der Jugendlichen wachsen die Knochen unterschiedlich rasch, woraus Abweichungen von bis zu zwei Jahren möglich sind. Deshalb entschied im Jahr 2000 die damalige Asylrekurskommission des Bundes, dass sich anhand von Röntgenaufnahmen nicht mit «entscheidender Sicherheit feststellen lässt, ob eine Person noch minderjährig ist». In den Schweizer Medien sorgte das Grundsatzurteil für viel Aufmerksamkeit: «Knochenaltersanalyse im Asylverfahren untauglich», titelte die Neue Zürcher Zeitung, «Asylrekurskommission stoppt die Praxis des Bundesamtes für Flüchtlinge», schrieb die Basler Zeitung. Und die Medienstelle des damaligen Bundesamts für Flüchtlinge kündigte an, man werde in Zukunft auf Handknochenanalysen verzichten.

 

Weshalb der Bund die Methode entgegen der damaligen Ankündigung weiterhin einsetzt, will das Staatssekretariat für Migration auf Anfrage nicht näher beantworten. «Ich bitte um Verständnis», schreibt die Mediensprecherin, «wenn wir nicht auf eine Aussage reagieren können, die mittlerweile fast 16 Jahre zurückliegt.»

 

Fachärzte verweigern sich

 

Zumindest auf dem Papier zeigte das Urteil der Asylrekurskommission Konsequenzen: Gemäss Gesetz darf die Handknochenanalyse nur noch dann zur Altersbestimmung genutzt werden, wenn weitere Indikatoren die Diagnose stützen. Dazu gehören unter anderem die «Angaben des Gesuchstellers» oder «dessen physische Erscheinung». Die Beweislast für die Minderjährigkeit tragen dabei die Asylsuchenden selber.

 

Wie häufig das Staatssekretariat in den vergangenen Jahren Knochenanalysen veranlasst hat, darüber gibt es keine Angaben. Vor dem Urteil der Asylrekurskommission zählte der Bund jedes einzelne Röntgenbild, in der Zwischenzeit wurden diese Erhebungen eingestellt. Tatsache ist: Von 2013 bis 2015 stiegen die Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen von 346 auf 2736. Zwei Drittel dieser Geflüchteten gaben an, sie seien zwischen 16 und 17 Jahre alt.

 

Der Kinderradiologe Georg Eich vermutet, dass mit der steigenden Zahl von Asylgesuchen auch die Zahl der Knochenanalysen steigt. Eich ist leitender Arzt am Kantonsspital Aarau und Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie. Seit zwei Jahren, sagt er, kontaktieren ihn vermehrt Ärzte, die im behördlichen Auftrag das Alter von Asylsuchenden bestimmen sollen. «Weil keine Kinderradiologen dazu bereit sind», sagt Eich, «werden vermehrt Allgemeinpraktiker involviert.

 

Diese sind jedoch häufig überfordert und senden die Röntgenbilder zur Beurteilung an mich.» Doch Hilfe können sie von ihm keine erwarten. «Wir Fachärzte sind der Meinung, dass diese Methode unbrauchbar und ethisch bedenklich ist.» Wer etwas von Knochenalter verstehe, müsse zu diesem Schluss kommen. Deshalb hat die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie zusammen mit der Gesellschaft für pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie Anfang April in der Schweizerischen Ärztezeitung eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie einen Stopp von Knochenanalysen zur Altersbestimmung fordert.
Am Ende der Pass

 

Die Ärzte kritisieren, die Methode sei dafür entwickelt worden, das biologische, nicht das tatsächliche Alter zu bestimmen. Und wiederholen, was die Asylrekurskommission bereits festgehalten hatte: Eine Abweichung von über zwei Jahren ist möglich. «Es ist verführerisch zu meinen, wir halten das Alter objektiv und eindeutig fest», sagt Eich. «Aber diese Objektivität und scheinbare Präzision ist ein Trugschluss und somit falsch.» Für Farid S. hätte diese «Scheinpräzision» drastische Folgen haben können. Ihm drohte die Rückschaffung nach Osteuropa, wo er zuerst registriert worden war. Schliesslich suchte er Hilfe bei einem Anwalt.
Dieser stellte fest, dass Farid S. im Iran einen Flüchtlingsausweis hinterlassen hatte, der sein angegebenes Alter bestätigt. Der Vater in Teheran fand das Dokument in einem Schrank, machte ein Foto davon und schickte es per SMS in die Schweiz. Doch das Staatssekretariat für Migration wies den Antrag auf eine Altersanpassung zunächst ab, mit der Begründung, dass eine Kopie als Beweis nicht ausreiche. Vermutlich wäre Farid S. auf dem Papier heute immer noch volljährig, hätte sich kurz darauf sein Vater nicht auf den Weg nach Europa gemacht.

 

Einen Monat später erreichte er die Schweiz und übergab dem Sohn seinen Ausweis. Dessen Anwalt schickte das Original an die Behörde, der schliesslich kaum eine andere Möglichkeit blieb, als das Geburtsdatum zu korrigieren: Geboren am 15. November 2000, Farid S. ist wieder 15 Jahre alt. Das Staatssekretariat hatte sich in seinem Fall um mehr als drei Jahre verrechnet.