In letzter Minute

Ein grauer Wohnblock am Ortsrand von Trimbach. Die Namen neben den Klingelschildern verweisen auf Migrationsgeschichten. Im fünften Stock lebt seit einem Jahr die Familie Tahmazov. Mutter Ulkar, Vater Ismayil, der 16-jährige Rüfat und sein 14 Jahre alter Bruder Mirsadig, dessen Gehirn seit seiner frühen Kindheit schwer geschädigt ist. In der Wohnung hängen über dem Sofa Bilder von Landschaften, auf einem Balkontisch stehen Töpfe mit sorgfältig gepflegten Blumen. Die wohnliche Wärme steht im Kontrast zur unheilvollen Erfahrung, welche die Familie Tahmazov in den vergangenen zwei Jahren erdulden musste. Ginge es nach dem Willen der Beamt*innen beim Staatssekretariat für Migration (SEM), hätte sie die Schweiz längst verlassen. Zurück in Richtung Aserbaidschan, mit möglicherweise fatalen Folgen für Mirsadig.

Die Familie hatte ihre Heimat vor drei Jahren hinter sich gelassen. Weil sie Hilfe für den kranken Sohn suchte. Mirsadig war als Kleinkind an einer schweren Hirnhautentzündung erkrankt. Seither ist er geistig behindert, blind und halbseitig gelähmt. Er leidet unter anderem an epileptischen Anfällen, Unruhezuständen und wiederkehrenden Schmerzen. Er ist auf ein ganzes Sortiment von Medikamenten angewiesen. In Aserbaidschan lebte die Familie in einem Aussenquartier der Hauptstadt Baku in bescheidenen Verhältnissen. Sie schliefen alle im selben Zimmer, der Vater arbeitete als Tagelöhner. Die Medikamente konnten sich die Eltern nur knapp leisten, für den Arzt reichte das Geld zwei Mal im Jahr. Dafür verkauften die Eltern einen Grossteil ihres Besitzes und verschuldeten sich bei Verwandten. Doch der Zustand von Mirsadig verschlechterte sich zusehends. Schliesslich entschied sich die Familie zur Ausreise nach Europa. In der Hoffnung, dass ihr Sohn dort jene Hilfe bekommt, die er braucht. Und vielleicht eines Tages wieder ganz gesund wird.

Die Familie kam im April 2019 in die Schweiz. Zuvor hatte sie ein Jahr in Deutschland verbracht. In Düsseldorf erhielt Mirsadig umfassende medizinische Betreuung, Rüfat besuchte bereits nach wenigen Wochen das Gymnasium. Für die Tahmazovs begann ein neues Leben. Bis die Behörden feststellten, dass die Familie zu einem früheren Zeitpunkt ein Visum für die Schweiz beantragt hatte und Deutschland laut Dubliner Übereinkommen somit nicht weiter zuständig war. Eines Morgens standen unangekündigt ein Dutzend Beamte vor der Wohnungstür und brachten die Familie in Kleinbussen über die Schweizer Grenze. Hier angekommen, wendete sich das Blatt. «Was wir in den ersten Monaten erlebten, war schrecklich», sagt Ulkar Tahmazov.Schnell und unmenschlich

Der Bund hatte wenige Wochen vor ihrer Ankunft das neue Asylverfahren in Kraft gesetzt. Damit sollen Asylverfahren in der Regel innerhalb von 140 Tagen abgeschlossen werden (siehe Box). Auf diese Weise, so hatte die damalige Justizministerin Simonetta Sommaruga immer wieder betont, sollen die Verfahren «schneller, fairer und günstiger» werden. Doch seit dessen Einführung verdichten sich die Hinweise, dass die Fairness in-folge des schnelleren Verfahrens oft auf der Strecke bleibt und das SEM immer wieder geltendes Recht verletzt. Zu diesem Schluss kommt das Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich, das im Oktober eine Analyse zum neuen Verfahren veröffentlicht hat. «Das SEM arbeitet unsauber und die Qualität der Entscheide ist mangelhaft», sagt Noémi Weber, Bündnismitglied und Geschäftsleiterin der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asylund Ausländerrecht. Die negativen Auswirkungen des neuen Verfahrens bekam Familie Tahmazov mit aller Härte zu spüren.

Im Bundesasylzentrum Basel, umrandet von hohen Mauern und Stacheldraht, wiesen die Behörden der Familie ein kleines Zimmer zu. Nach ihrer Ankunft verschlechterte sich der gesundheitliche Zustand von Mirsadig. Seine Unruhe nahm zu, er schrie oft und schlug sich immer wieder mit den Händen gegen den Kopf. Die Eltern befürchteten, er leide unter Schmerzen. Sein Bruder Rüfat, der bereits gut Deutsch sprach, bat bei der Gesundheitsfachfrau im Zentrum immer wieder vergebens um einen Arzttermin für seinen Bruder (siehe Surprise 457). Stattdessen kümmerten sich die Behörden um das Asylgesuch der Familie – und lehnten es nach wenigen Wochen ab. Der zuständige Sachbearbeiter kam zum Schluss, die Familie werde nicht verfolgt. Die viel dringendere Frage lautete jedoch: Kann Mirsadig angesichts seiner Verfassung und des Standes der medizinischen Versorgung in Aserbaidschan in seine Heimat zurückgeschickt werden? Der Sachbearbeiter folgerte in seinem Urteil: «Es deutet nichts darauf hin, dass sich der gesundheitliche Zustand bei einer Rückkehr massiv verschlechtern könnte.» Die Ausweisung von Mirsadig sei zumutbar.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte in der Schweiz kein Arzt das Kind untersucht. Das SEM bezog sich in seinem Entscheid einzig auf ärztliche Unterlagen aus Deutschland. So wusste auch niemand, dass sich in Mirsadigs Schädel ein Gerät abgelöst hatte, ein sogenannter VP-Shunt. Dieser regulierte seit seiner Erkrankung den Gehirndruck. Weil das Gerät nicht mehr funktionierte, stieg der Druck gefährlich an. Erst am 1. Juli konnte Mirsadig endlich einen Arzt sehen, drei Monate nach seiner Einreise in die Schweiz. Dieser schickte die Familie auf den Notfall des Kinderspitals weiter. Dort erkannten die Spezialist*innen die bedrohliche Situation und operierten Mirsadig am nächsten Morgen. Unbehandelt wäre der Gehirndruck weiter gestiegen und hätte möglicherweise die Durchblutung des Gehirns zusammenbrechen lassen. Wäre es nach dem SEM gegangen, hätte Mirsadig die Schweiz zu diesem Zeitpunkt bereits verlassen.

Gegen den Entscheid des SEM hatte der Rechtsvertreter der Familie beim Bundesverwaltungsgericht Einsprache erhoben. Das Hauptargument: Die Behörde habe den Gesundheitszustand des Kindes nicht überprüft. Das Gericht stützte die Beschwerde und erklärte den Entscheid des SEM für ungültig: Das Staatssekretariat habe den «Sachverhalt unvollständig festgestellt» und damit «Bundesrecht verletzt». Das Gericht wies den Entscheid an das SEM zurück mit dem Auftrag, das Gesuch ordentlich zu prüfen. Die Familie wurde im Juli 2019 dem sogenannt erweiterten Verfahren zugeteilt und nach Trimbach verlegt. Es dauerte Monate, bis im März 2020 der zweite Entscheid des SEM eintraf. Darin kam die Behörde zum selben Schluss wie ein Jahr davor. Die Gesundheit von Mirsadig sei in seiner Heimat nicht bedroht und der Zugang zu Medikamenten und notwendigen medizinischen Kontrollen gegeben. Auch für die Existenz der Familie prognostizierte der Sachbearbeiter mit «beachtlicher Wahrscheinlichkeit» keine Gefährdung, da diese bereits in der Vergangenheit von Angehörigen unterstützt worden sei. Dementsprechend verfügte das SEM unumwunden: «Sie werden aus der Schweiz weggewiesen.»

Der erneute negative Entscheid traf die Familie Tahmazov wie ein Schlag. Rüfat absolvierte gerade ein Praktikum in einem Altersheim, es liefen Abklärungen zur Eingliederung von Mirsadig in eine Sonderschule, die Eltern besuchten einen Deutschkurs. Der Entscheid des SEM brachte Mutter Ulkar an ihre psychischen Grenzen: «Ich konnte nicht mehr schlafen, bekam Panikattacken.» Ein Psychiater verschrieb ihr Medikamente. Doch die Familie Tahmazov kämpfte weiter. Mithilfe der Menschenrechtsorganisation «augenauf» engagierte sie eine Anwältin, die den Entscheid des SEM erneut beim Bundesverwaltungsgericht anfocht. Wieder verstrichen mehrere Monate. Rüfat fand Freunde im Ort und eine Lehrstelle als Pflegeassistent, auch lernte er in kurzer Zeit den lokalen Dialekt. Der Zustand von Mirsadig verbesserte sich. Seine Anfälle wurden seltener, die Interaktionen mit seiner Umwelt nahmen zu. Als Rüfat eines Abends von der Arbeit nachhause kam, rief Mirsadig plötzlich seinen Namen. Zum ersten Mal überhaupt. Nur die Mutter rutschte immer tiefer in eine Depression.Wenn die Psyche plötzlich nachgibt

An einem Nachmittag, Rüfat war gerade von der Schule nachhause gekommen, klopften zwei Polizisten an die Tür. Sie hatten Ulkar Tahmazov kurz zuvor in verwirrtem Zustand an einem Brückengeländer angetroffen. Als Rüfat seine Mutter ein paar Stunden später im Spital besuchte, erkannte sie ihren Sohn nicht wieder. Die kommenden drei Wochen verbrachte sie wegen akuter Suizidalität in einer psychiatrischen Klinik. Es war der 20. August, und die Mutter seit wenigen Tagen wieder zu Hause, als das eingeschriebene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eintraf. Auf dem letzten Blatt des 21-seitigen Dossiers waren die erlösenden zwei Sätze zu lesen: «Die Beschwerde wird gutgeheissen.» – «Das SEM wird angewiesen, die Beschwerdeführenden in der Schweiz vorläufig aufzunehmen.» Rüfat las den Entscheid, übersetzte ihn für die Eltern. Die Mutter konnte es zuerst nicht glauben, sie meinte, ihr Sohn wolle sie bloss beruhigen. Nach diesem Tag liessen ihre Depressionen langsam nach. Die Streitereien zwischen den Eltern wurden weniger. «Jetzt können wir endlich eine Zukunft aufbauen», sagt Rüfat. 

Das Urteil des BVGer liest sich als klare Kritik am SEM und widerspricht dessen Einschätzung deutlich. Die Richter*innen gehen davon aus, dass Mirsadig in seiner Heimat aufgrund der hohen Kosten und des Zustands des Gesundheitssystems «keinen Zugang zu der benötigten medizinischen Versorgung» habe. Sie sehen ein grosses Risiko, dass die Eltern nach ihrer Rückkehr nicht ausreichend für sich und ihre Kinder sorgen können. Die Vermutung des SEM, dass Verwandte die Familie weiterhin unterstützen, bezeichnet das Gericht als «rein spekulativ». Hinzu komme die psychisch kritische Verfassung der Mutter. Die Schlussfolgerung des Gerichts: «Eine Wegweisung ist unzumutbar.»

Die Geschichte der Familie Tahmazov steht in verschiedener Hinsicht exemplarisch für die Missstände im neuen Asylverfahren. Das Bündnis unabhängiger Rechtsarbeit im Asylbereich kritisiert insbesondere, das SEM kläre die medizinische Situation der Asylsuchenden oft ungenügend ab und prüfe komplexe Fälle zu selten im erweiterten Verfahren, wie es eigentlich vorgesehen wäre. Die Missstände zeigen sich auch in der hohen Erfolgsquote der Beschwerden vor Bundesverwaltungsgericht: Insgesamt hiess das Gericht seit Einführung des beschleunigten Verfahrens 22,8 Prozent aller Beschwerden gut. Das ist doppelt so viel wie das langjährige Mittel. Das Bündnis hat über die vergangenen Monate zudem viele Einzelfälle dokumentiert. Das SEM kommunizierte als Reaktion auf den Bericht, es habe die Prozesse bereits geprüft und angepasst. Insbesondere hinsichtlich medizinischer Abklärungen. Aus Sicht der Asylrechtsorganisationen reicht das nicht aus: Sie fordern eine Verlängerung der Behandlungssowie der Beschwerdefristen, zudem verlangen sie, dass das SEM komplexe Fälle konsequent im erweiterten Verfahren abhandelt. Unterstützung erhalten die Asylrechtsorganisationen aus der Politik, wo zurzeit auf nationaler Ebene eine Interpellation an den Bundesrat hängig ist.

Und die Familie Tahmazov? Für sie hat die Geschichte vorerst ein gutes Ende genommen. Mit dem Gerichtsentscheid kann sie vorläufig in der Schweiz bleiben. Solange sich die Situation von Mirsadig nicht deutlich verbessert und die Eltern sowie Rüfat sich in der Schweiz weiter integrieren, ist die Wahrscheinlichkeit einer Rückschaffung nach Aserbaidschan gering. Zusätzlich ist die Lage in Aserbaidschan durch den gerade erst beendeten Krieg mit Armenien und der dadurch noch weiter verschlechterten Covid-19-Situation massiv destabilisiert, die Lage des Gesundheitssystems ungewiss. Zurück möchte die Familie auf keinen Fall. «Yox», sagt die Mutter in aserbaidschanischer Sprache, das heisst «nein», und schüttelt mit bestimmtem Lächeln den Kopf. «Unser Leben war noch nie so gut wie hier, Rüfat kann eine Ausbildung machen und Mirsadig erhält endlich jene medizinische Hilfe, die er braucht.» Nur von einer Hoffnung mussten sich die Eltern trennen: Ganz gesund wird ihr jüngerer Sohn nie mehr werden.